Sie kommen zu mir in die Kanzlei und wir besprechen Ihren Fall ausführlich. Ich erkläre Ihnen, worauf wir uns juristisch konzentrieren müssen. Wir besprechen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Recht zu bekommen. Wenn Sie entscheiden, dass Sie mich beauftragen möchten, unterzeichnen Sie in diesem Termin eine Vollmacht, damit ich nach außen und gegenüber Dritten für Sie tätig werden kann.
Wenn Sie mir alle Unterlagen mitbringen, die mit Ihrem Fall zusammenhängen, kann ich schon eine Auswahl treffen, welche Unterlagen ich zu meinen Akten nehme, um in die Bearbeitung Ihres Falles einzusteigen. Keine Angst vor zu hohen Kosten. Für eine Erstberatung berechne ich zwischen 80,00 € und 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn das Mandat über die Beratung hinaus fortgesetzt wird, ist die Erstberatung für Sie selbstverständlich kostenlos.
Ich nehme mir die Zeit, um Ihren Fall mit Ihnen zu besprechen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder über geringes Einkommen verfügen, so besteht auch die Möglichkeit der Kostenübernahme für eine Erstberatung über Ihre Rechtsschutzversicherung oder auch im Wege der Beratungshilfe. Fragen Sie mich gerne beim Erstkontakt danach.