RUTH HOPP

DIE FACHANWÄLTIN AN IHRER SEITE

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Familienrecht

Wenn Sie einen Fachanwalt für Familienrecht brauchen, sind Sie häufig in einer emotional belasteten Situation. Als emphatische Mitstreiterin stehe ich an Ihrer Seite und wahre Ihre Rechte.

Verkehrsrecht

Ordnungswidrigkeit oder Straftat, Führerschein und Fahrerlaubnis, Kakerlaken im Hotelzimmer, Nutzungsausfall und Haushaltsführungsschaden. Was das alles gemein hat? Es gehört in die Hände eines Anwalts, der sich mit dem Verkehrsrecht auskennt

Mediation

Die Mediation ist eine Technik der Moderation, um die Interessen der Verhandelnden zu einem als gerecht empfundenen Ausgleich zu bringen. In diesem Falle bin ich nicht als Anwältin tätig, sondern neutrale Dritte.

ÜBERBLICK

WANN ICH FÜR SIE TÄTIG WERDE

Familienrecht

  • Trennung, Trennungsfolgen und Trennungsunterhalt
  • Ehescheidung
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Sorgerecht
  • Versorgungsausgleich
  • Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Klärung der Vaterschaft
  • Gewaltschutzanordnung

Forderungsinkasso

  • Durchsetzung von Ansprüchen im Wege von Mahn und Vollstreckungsbescheid
  • Einlegen von Widersprüchen gegen Mahnbescheide
  • Zwangsvollstreckung
  • Realisieren von Forderungen

Verkehrsrecht

  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Haushaltsführungsschaden
  • Ein Bußgeldbescheid kommt ins Haus, was nun?
  • Reisemängel
  • Nutzungsausfall
  • Ordnungswidrigkeit
  • Straftat

Beratung

  • Beratung im gesamten zivilrechtlichen Bereich
  • Ist eine Rechtsverfolgung in meinem Fall wirtschaftlich sinnvoll?
  • Wie kann ich meine Rechte schnell und sicher durchsetzen?
  • Verfassen und Begründen von Widersprüchen gegen Behördenbescheide
  • Birgt das Kleingedruckte bei einem Vertrag ungeahnte Gefahren?

Vorsorge

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Testament

Ein Besuch beim Anwalt –

SO GEHT DAS.

1. Fallschilderung

Sie nehmen Kontakt zu mir auf und erzählen mir, worum es in Ihrem Fall geht. Auf dieser Grundlage kann ich Ihnen eine erste Einschätzung der Sachlage geben und wir besprechen, wie Sie weiter vorgehen können.

Wenn Sie Ihren Fall in meine Hände legen, treffen wir uns zu einem Erstgespräch. Oft kann ich bei einem ersten Kontakt bereits entscheiden, welche Dokumente oder Unterlagen Sie mir zu einem persönlichen Gespräch mitbringen.

2. Beratungsgespräch

Sie kommen zu mir in die Kanzlei und wir besprechen Ihren Fall ausführlich. Ich erkläre Ihnen, worauf wir uns juristisch konzentrieren müssen. Wir besprechen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Recht zu bekommen. Wenn Sie entscheiden, dass Sie mich beauftragen möchten, unterzeichnen Sie in diesem Termin eine Vollmacht, damit ich nach außen und gegenüber Dritten für Sie tätig werden kann.

Wenn Sie mir alle Unterlagen mitbringen, die mit Ihrem Fall zusammenhängen, kann ich schon eine Auswahl treffen, welche Unterlagen ich zu meinen Akten nehme, um in die Bearbeitung Ihres Falles einzusteigen. Keine Angst vor zu hohen Kosten. Für eine Erstberatung berechne ich zwischen 80,00 € und 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn das Mandat über die Beratung hinaus fortgesetzt wird, ist die Erstberatung für Sie selbstverständlich kostenlos.

Ich nehme mir die Zeit, um Ihren Fall mit Ihnen zu besprechen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder über geringes Einkommen verfügen, so besteht auch die Möglichkeit der Kostenübernahme für eine Erstberatung über Ihre Rechtsschutzversicherung oder auch im Wege der Beratungshilfe. Fragen Sie mich gerne beim Erstkontakt danach.

3. Klärung der Kostenübernahme

Wenn die Gegenseite auf ein erstes außergerichtliches Anschreiben nicht reagiert, frage ich bei Ihnen an, ob nunmehr in ein Gerichtsverfahren eingetreten werden soll. Ich bin vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Zur Durchsetzung Ihrer Rechte begleite ich Sie in allen Verfahrensstadien, vom Entwurf der Klage oder der Beantragung des Mahnbescheides bis hin zur Vollstreckung der Forderung zur Realisierung Ihrer Rechte.

4. Klageerhebung Gerichtsverfahren etc.

Sie nehmen Kontakt zu mir auf und erzählen mir, worum es in Ihrem Fall geht. Auf dieser Grundlage kann ich Ihnen eine erste Einschätzung der Sachlage geben und wir besprechen, wie Sie weiter vorgehen können.

Wenn Sie Ihren Fall in meine Hände legen, treffen wir uns zu einem Erstgespräch. Oft kann ich bei einem ersten Kontakt bereits entscheiden, welche Dokumente oder Unterlagen Sie mir zu einem persönlichen Gespräch mitbringen.

Fachanwältin Ruth Hopp

Fachanwältin Ruth Hopp

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