ANWALTLICHE FORMULARE

INFORMATIONEN FÜR SIE

Vollmacht

Als Nachweis für eine Beauftragung benötige ich eine Vollmacht von Ihnen. Nur bei vorliegender Vollmacht kann ich Sie auch gegenüber Dritten vertreten.

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Personalfragebogen

Um Ihren Fall optimal bearbeiten zu können, benötige ich neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift idealerweise auch die Telefonnummern, wo ich Sie kurzfristig für Rückfragen erreichen kann. Oft fragen Versicherungen auch Geburtsdaten ab oder eine Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden und zahlt dabei auf mein Anderkonto. Dann benötige ich auch Ihre Bankverbindung, um Ihnen das für Sie erstrittene Geld auch auszahlen zu können. Wenn Sie mir diese Daten vorab zur Verfügung stellen, werden diese bei der Aktenanlage erfasst. Selbstverständlich werden Ihre personenbezogenen Daten lediglich zum Zwecke der Bearbeitung des Mandates gespeichert und nach Abschluss der Angelegenheit gelöscht.

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Mandatsbedingungen

Klare Regeln erleichtern die Zusammenarbeit. Wenn Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen, dann geschieht dies auf der Basis der hier niedergelegten Regeln.

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Beratungshilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Beratungshilfe beantragen. Ob dies für Sie aussichtsreich sein kann, kann Ihnen oft schon beim Erstkontakt mitgeteilt werden. Sie beantragen einen Beratungshilfeschein bei dem für Sie örtlich zuständigem Amtsgericht. Wenn Sie diesen sowie einen Unkostenbeitrag in Höhe von 15 € zum Erstgespräch mitbringen, ist dieses dann darüber hinaus für Sie kostenlos.

Download bereitgestellt von www.justiz.nrw:

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Wenn Ihr Fall gerichtlich geklärt werden muss, eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten nicht eintritt und Sie über nur ein geringes frei verfügbares Einkommen verfügen, kommt für Sie gegebenenfalls die Beantragung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Zu diesem Zweck müssen Sie gegenüber dem Gericht Auskunft über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse mittels dieses Formulars erteilen. Die entsprechenden Angaben sind durch Belege nachzuweisen.

Download bereitgestellt von www.justiz.nrw:

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, zu einem persönlichen Gespräch in meine Kanzleiräume zu kommen, so kann meine Beauftragung und die Fallbesprechung auch in einem ausführlichen Telefontermin stattfinden. Wenn Sie die Vollmacht nicht in meinen Büroräumen unterschreiben, haben Sie jedoch ein Widerrufsrecht, auf welches ich Sie aus rechtlichen Gründen hinweise. Wenn Sie ein Tätigwerden vor Ablauf der Widerrufsfrist wünschen, so müssen Sie mir dies ausdrücklich bestätigen. Die hierfür erforderliche Erklärung und die Widerrufsbelehrung finden Sie hier.

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